Besuch Große Dhünn-Talsperre
Letzte Woche Donnerstag hatte ich im Rahmen meiner Arbeit als Sprecher der Enquete-Kommission „Wasser“ die Gelegenheit, die Große Dhünn-Talsperre im Bergischen Land zu besichtigen. Als…
Gaspreisbremse, Einmalzahlung, Strompreisbremse: Viele Menschen sind sich unsicher, wie genau sie von der Politik in den kommenden Wochen und Monaten entlastet werden. Deshalb nachfolgend ein kleiner Überblick, für wen was gilt und ab wann Ihr mit der finanziellen Unterstützung rechnen könnt.
Gas- und Wärmepreisbremse:
Privatpersonen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die mit Gas oder Fernwärme heizen, wird die Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022 erlassen. Das soll die Lücke bis zur Einführung der Gas- bzw. Wärmepreisbremse schließen, die ab März 2023 gelten wird. Gaskunden bezahlen ab dann 12 ct./kWh für 80 Prozent ihres Verbrauchs, der der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde liegt. Sparen lohnt sich also, da der Verbrauch, der über dem Grundkontingent liegt, nicht gedeckelt wird und zu Marktpreisen bezogen werden muss.
Strompreisbremse:
Im Gegensatz zur Gas- und Wärmepreisbremse erhalten Privatpersonen und Unternehmen keine Einmalzahlung, dafür soll die Strompreisbremse aber bereits möglichst ab Januar 2023 gelten, was Experten aufgrund des Hickhacks in der Ampelkoalition jedoch für unrealistisch halten.
Nach Einführung der Strompreisbremse sollen die Kosten pro Kilowattstunde dann bei 40 ct. gedeckelt werden. Auch hier wird es ein Grundkontingent von 80 Prozent geben. Wer mehr Strom verbraucht, muss auch hier die höheren Marktpreise zahlen.
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